- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abschlussgebühr
- Absetzung für Abnutzung
- Abschreibung
- Abschreibung, degressive
- Abschreibung, lineare
- Annuitätendarlehen
- Anschaffungskosten
- Arbeitnehmersparzulage
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
Abschreibung, lineare
Unter einer linearen Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden. Maßgeblich für die lineare Abschreibung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des konkreten Wirtschaftsguts. Im Rahmen der Steuererklärung wird die lineare Abschreibung der Absetzung für Abnutzung dabei regelmäßig als Betriebsausgabe relevant.
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