Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten werden regelmäßig bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung relevant. Nach der handels­rechtlichen Definition sind dies diejenigen Aufwendungen, die zum Erwerb des Vermögens­gegenstandes geleistet werden. Bei dem Erwerb von Immobilien beziehen sich die Anschaffungskosten unter anderem auf den Kaufpreis ohne denjenigen Anteil, der auf Grund und Boden entfällt. Allerdings können auch noch andere Nebenkosten, etwa bezahlte Notarkosten oder die entstandenen Gebühren für eine Eintragung ins Grundbuch, zu den Anschaffungskosten gehören.

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