- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abschlussgebühr
- Absetzung für Abnutzung
- Abschreibung
- Abschreibung, degressive
- Abschreibung, lineare
- Annuitätendarlehen
- Anschaffungskosten
- Arbeitnehmersparzulage
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten werden regelmäßig bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung relevant. Nach der handelsrechtlichen Definition sind dies diejenigen Aufwendungen, die zum Erwerb des Vermögensgegenstandes geleistet werden. Bei dem Erwerb von Immobilien beziehen sich die Anschaffungskosten unter anderem auf den Kaufpreis ohne denjenigen Anteil, der auf Grund und Boden entfällt. Allerdings können auch noch andere Nebenkosten, etwa bezahlte Notarkosten oder die entstandenen Gebühren für eine Eintragung ins Grundbuch, zu den Anschaffungskosten gehören.
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