- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abschlussgebühr
- Absetzung für Abnutzung
- Abschreibung
- Abschreibung, degressive
- Abschreibung, lineare
- Annuitätendarlehen
- Anschaffungskosten
- Arbeitnehmersparzulage
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
Auflassung
Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§ 873 BGB) notwendige Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber.
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