- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abschlussgebühr
- Absetzung für Abnutzung
- Abschreibung
- Abschreibung, degressive
- Abschreibung, lineare
- Annuitätendarlehen
- Anschaffungskosten
- Arbeitnehmersparzulage
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
Auflassungsvormerkung
Mit der Auflassungsvormerkung können Sie sich kostengünstig rückversichern, dass Ihr erworbenes Grundstück auch rechtlich wirksam an Sie übertragen wird. Die Eintragung in das Grundbuch kann je nach Auslastung des jeweils zuständigen Grundbuchamtes längere Zeit beanspruchen. Allerdings können in der Zwischenzeit Ereignisse eintreten, die die Eigentumsübertragung zu Ihren Gunsten gefährden könnten. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der noch im Grundbuch eingetragene Veräußerer des Grundstücks dieses an einen Dritten übereignet, Insolvenz anmeldet oder gegen den Veräußerer zwangsvollstreckt wird.
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