Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Sondereigentumsanteil

Innerhalb einer gemeinschaftlichen Anlage mit Eigentumswohnung erwirbt ein Käufer Sonder­eigentum für seine Wohnräume. Er erwirbt alleiniges Eigentum daran. Zu seinen Wohn­räumen (Wohnungseigentum) gehören Einzel­teile oder weitere Teile der Wohnanlage, die nicht zu Wohnzwecken dienen (Teileigentum). Diese werden als Sondereigentumsanteil bezeichnet und notariell festgeschrieben.

Weitere Infos »