Sondereigentumsanteil
Innerhalb einer gemeinschaftlichen Anlage mit Eigentumswohnung erwirbt ein Käufer Sondereigentum für seine Wohnräume. Er erwirbt alleiniges Eigentum daran. Zu seinen Wohnräumen (Wohnungseigentum) gehören Einzelteile oder weitere Teile der Wohnanlage, die nicht zu Wohnzwecken dienen (Teileigentum). Diese werden als Sondereigentumsanteil bezeichnet und notariell festgeschrieben.
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