Sondernutzungsrecht
Innerhalb einer Anlage mit Eigentumswohnung gibt es Gemeinschaftsanlagen mit bestimmten Sondernutzungsrechte an Bereichen. Teile der Wohnanlage, die mit einem Sondernutzungsrecht belegt sind, stehen für ihre Benutzung exklusiv dem Eigentümer dieses besonderen Nutzungsrechtes zu. In erster Linie sind dies Nebengelasse seiner Wohnräume.
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